Teilnahmebedingungen
Münchens Zukunftsheld:innen – Nachhaltigkeits-Challenge der Stadtsparkasse München aus Geldern des PS Sparen und Gewinnens.
I. Teilnahmeberechtigt an der o.a. Aktion sind ausschließlich Vereine und Institutionen mit Sitz und Wirkungsort München, die vom Finanzamt als gemeinnützig gemäß Abgabenordnung anerkannt sind.
II. Bewerbung und Durchführungsablauf
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Der Bewerbungsfrist beginnt am 10. März 2025 und endet am 30. April 2025. Später eingehende Bewerbungen nehmen nicht am Wettbewerb teil.
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Jeder Verein kann sich nur einmal bewerben.
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Die eingereichten Projekte müssen einen ökologischen, regionalen Schwerpunkt haben und die Themen Natur, Umwelt, Umweltschutz, Klima ansprechen.
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Die Teilnahme begründet keinerlei finanzielle oder andere einklagbare Ansprüche der Teilnehmenden gegen die Stadtsparkasse München.
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Jeder Teilnehmende bewirbt sich mittels eines auf www.sskm.de/gut hinterlegten Förderantrags „Münchens Zukunftsheld:innen“ um eine Spende.
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Der Fördertopf in Höhe von 50.000 EUR wird aus Mitteln des „PS Sparen und Gewinnen“ 2025 bereitgestellt.
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Es gelten die besonderen Richtlinien des PS Sparens, insbesondere die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit, des Projektbezugs und der Tatsache, dass keine Personal- sowie laufende Sachkosten übernommen werden können.
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Über die Vergabe der Fördermittel berät eine Jury aus Mitarbeitenden der SSKM. Anschließend entscheidet nach den geltenden Kompetenzregelungen der Vorstand.
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Die Bekanntgabe der geförderten Projekte erfolgt im Juni 2025 auf internen und externen Kommunikationskanälen der SSKM.
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Die teilnehmenden Vereine und Institutionen räumen der Stadtsparkasse München die Rechte ein, Namen und Inhalte zu den Förderprojekten vollumfänglich und unentgeltlich in ihren Werbemedien einzusetzen.
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Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier: Erklärung zum
Datenschutz der Stadtsparkasse München.